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Allgemein

Mit Wertermittlungen bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes. Der Verkehrswert (Marktwert) wird im § 194 Baugesetzbuch BauGB definiert.

Bei der Wertermittlung versucht der Sachverständige
- in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren -
eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen.
Dabei sollten subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Wertermittlungen werden daher von speziell ausgebildeten zertifizierten Sachverständigen (Gutachtern) durchgeführt.


4 TIPPS zur Wahl Ihres Sachverständigen

  • TIPP 1
    Prüfen Sie vorab, ob der Sachverständige über die entsprechende Fachkompetenz in allen Bewertungsmethoden und über fundierte Marktkenntnisse in der Region verfügt.
  • TIPP 2
    Prüfen Sie, ob der Sachverständige entsprechende Referenzobjekte vorweisen kann.
  • TIPP 3
    Lassen Sie sich ein Muster-Gutachten zeigen.
  • TIPP 4
    Lassen Sie sich nicht von Billig-Gutachten blenden.
    Denn diese entsprechen häufig nicht den hohen Qualitätsstandards für Gutachten und sind deshalb für Sie nutzlos.
    Im Endeffekt brauchen Sie dann noch ein weiteres “gerichtsfestes" Gutachten und verlieren so bares Geld.