Mit Wertermittlungen bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes. Der Verkehrswert (Marktwert) wird im § 194 Baugesetzbuch BauGB definiert.
Bei der Wertermittlung versucht der Sachverständige - in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren - eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen. Dabei sollten subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Wertermittlungen werden daher von speziell ausgebildeten zertifizierten Sachverständigen (Gutachtern) durchgeführt.
4 TIPPS zur Wahl Ihres Sachverständigen
TIPP 1 Prüfen Sie vorab, ob der
Sachverständige über die entsprechende Fachkompetenz in allen Bewertungsmethoden und über fundierte
Marktkenntnisse in der Region verfügt.
TIPP 2 Prüfen Sie, ob der Sachverständige
entsprechende Referenzobjekte vorweisen kann.
TIPP 3 Lassen Sie sich ein Muster-Gutachten zeigen.
TIPP 4 Lassen Sie sich nicht von Billig-Gutachten
blenden. Denn diese entsprechen häufig nicht den hohen Qualitätsstandards für Gutachten und
sind deshalb für Sie nutzlos. Im Endeffekt brauchen Sie dann noch
ein weiteres “gerichtsfestes"
Gutachten und verlieren so bares Geld.